Ordination

Assoc. Prof. Priv. Doz. Dr. Nestor Kapusta
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Individualpsychologischer Analytiker (ÖVIP)

Hernalser Hauptstrasse 62 Top 5
1170 Wien

Tel: 0664 786 66 66
Email: nd@dr-kapusta.at

Ordinationszeiten Montag bis Freitag 16.30-18.30h

Leistungen

Erstdiagnostik und Abklärung
Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie individualpsychologischer Analytiker (Psychotherapeut) biete ich eine Diagnostik nach medizinisch-wissenschaftlichen Standards (ICD-10, DSM-5) und unter psychoanalytisch-persönlichkeitsstrukturdiagnostischen Gesichtspunkten an. Ich stehe auch gerne für eine Zweitmeinung (second-opinion) zur Verfügung, wenn Sie bereits in Behandlung sind.

Psychotherapie
Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Ordination basiert auf modernen psychoanalytischen Prinzipien einer individualpsychologischen Analyse. Dies bedeutet unter anderem, dass am Beginn der Behandlung gemeinsam mit ihnen ein klarer Therapierahmen vereinbart wird. Bevor eine Psychotherapie beginnen kann, benötigt es einige Gespräche um zu klären welche Behandlungsmethode indiziert ist. Einen wesentlichen Aspekt der Behandlung stellt die Analyse der Entstehung von inneren Erwartungen und Überzeugungen dar und wie sich diese auf zwischenmenschliche Beziehungen übertragen und zu Symptomen führen können. Die Dauer der Behandlung hängt von der ursprünglichen Problemlage ab. Grundsätzlich dauert die Behandlung bereits länger bestehender Beschwerden länger, jene von neu aufgetretenen Symptomen meist kürzer. Die nötige Anzahl der Stunden pro Woche ist ebenso von der Situation abhängig und kann 2 x (im Sitzen) oder 3-4 x wöchentlich (auf der Couch) betragen. Eine Therapiestunde dauert etwa 45-50min. Die vereinbarten Termine finden jede Woche üblicherweise zu den gleichen Zeiten statt. Psychoanalytische Behandlungen zielen auf eine grundsätzliche und dauerhafte Einsicht, Änderung der Symptomatik und Festigung der Persönlichkeitsstruktur ab und benötigen daher die dafür individuell nötige Zeit. Ihre Bereitschaft sich auf einen Lern- und Erfahrungsprozess einzulassen ist eine wichtige Voraussetzung für eine psychoanalytische Behandlung. Dabei nehmen wir uns gemeinsam die Zeit Sie als Menschen kennenzulernen und zu verstehen und versuchen dabei neue Wege zu beschreiten.

Psychotherapie für Paare
In bestimmten Fällen übernehme ich auch die psychotherapeutische Behandlung von Paaren und Familien.

Psychopharmakologische Behandlung
Ich berate Sie gerne nach einer ausführlichen Diagnostik hinsichtlich der Indikation zu einer medikamentösen Behandlung und stelle ggf. ein Rezept aus, welches direkt in der Apotheke einlösbar ist. In manchen Situationen bewährt es sich, eine Kombinationsbehandlung aus Psychotherapie und Pharmakotherapie auf zwei getrennte Behandler aufzuteilen (sog. Splitting).

Kassenrefundierung
Die Visiten in der Ordination werden über eine Honorarnote verrechnet. Sie können diese Honorarnote nach Bezahlung zur Refundierung an Ihre Krankenkasse (alle Gebietskrankenkassen wie WGKK, NÖGKK, etc., BVA, KFA, u.a.) oder auch an Ihre private Krankenversicherung senden. Sie erhalten die Kosten in der Regel nach ca. 6-8 Wochen direkt von Ihrer Versicherung auf Ihr Konto gutgeschrieben.

Supervision und Selbsterfahrung
Als offiziell in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragener Psychotherapeut und Lehranalytiker (ÖVIP) biete ich Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Supervision ihrer klinischen Arbeit sowie zur Selbsterfahrung (z.B. Selbsterfahrung für das Psychotherapeutische Propädeutikum, Lehr- und Kontrollanalyse für das ÖVIP-Fachspezifikum, Praktikumssupervison für das Propädeutikum und ÖVIP-Fachspezifikum, Zertifikatskurs für Krisenintervention der MedUniWien, etc.).

Gutachten
In meiner Ordination besteht die Möglichkeit ein fachärztlich-psychiatrisches Gutachten durchzuführen. Ein Gutachten benötigt in der Regel mehrere Gesprächstermine, da dafür eine ausführliche Diagnostik erforderlich ist. Diese Gutachten können bei Ämtern, etwa für die Wiedererlangung eines Führerscheins, etc. vorgelegt werden.
Sollten Sie in speziellen Fällen einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen benötigen, finden Sie eine aktuelle Liste der Sachverständigen hier.